Ab dem 01.01.2024 wurde das e-Rezept bundesweit eingeführt.
Was bedeutet das für Sie:
Das rosafarbene Kassenrezept wird durch ein elektronisches Rezept ersetzt.
Das grüne Rezept für apothekenpflichtige, nicht erstattungsfähige Medikamente, das blaue Privatrezept sowie das gelbe Betäubungsmittelrezept werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
In Zukunft können wir keine Kassenrezepte mehr an die Apotheke zur Abholung oder zur Lieferung weiterleiten.
Folgender Ablauf wird aus diesem Grund notwendig sein:
Lediglich in Notfällen oder bei technischen Schwierigkeiten dürfen wir noch Papierrezepte ausstellen.
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